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Rechtsgebiete > Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist unsere Passion

Die Arbeitswelt und das Arbeitsrecht verändern sich rasant. Unternehmen stehen ständig vor der Aufgabe, ihre Prozesse neu auszurichten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Arbeitnehmer müssen sich mehr und mehr auf ein Arbeitsumfeld einstellen, das ihnen immer mehr Flexibilität und Fähigkeiten abverlangt. Beides birgt Konfliktpotential.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht befasst sich Rechtsanwältin Gabriele Lippert täglich mit dem gesamten Spektrum des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. Ihre Mandanten sind Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte und Arbeitgeber jeder Größenordnung mit und ohne Betriebsrat in Hamburg, bundesweit sowie im angrenzenden Ausland. Eine ausschließliche Ausrichtung der Kanzlei auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite vermeiden wir, um mit den Interessen beider Seiten vertraut zu sein und Erwartungen, Strategien und Prozessverhalten der jeweiligen Gegenpartei einschätzen zu können.

Rechtsanwältin Lippert verfügt über umfassende praktische Erfahrung und eine ausgewiesene, arbeitsrechtliche Expertise sowohl in der außergerichtlichen Konfliktlösung als auch in der bundesweiten Prozessvertretung vor allen Arbeitsgerichten.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Rechtsanwältin Lippert steht Ihnen als Arbeitgeber für Einzelfallmandate oder im Rahmen dauerhafter Beratungsmandate für die Lösung juristischer Probleme und die Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen zur Verfügung, auch bei Ihnen vor Ort. Die Beratung erstreckt sich auf alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen, auf Vertragsgestaltung und auf den Umgang mit den Beteiligungsrechten des Betriebsrats, in Sitzungen und Einigungsstellen sowie im Zusammenhang mit Betriebsänderungen und Massen- oder Mehrfachentlassungen.

Folgende Expertisen stehen für Sie zur Verfügung:

  • Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht
  • Arbeitsrecht mit Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht
  • Beratung im Zusammenhang mit betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen
  • Beratung im Umgang mit dem Betriebsrat und insbesondere dessen Beteiligungsrechten
  • Konfliktberatung im Umgang mit Mitarbeitern
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerdienstverträgen
  • Ausarbeitung von flexiblen Arbeitszeitmodellen
  • Gestaltung von Verhandlung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen
  • Arbeitsrechtliche Beratung und Begleitung bei Betriebsänderungen und -übergängen sowie Massenentlassungen
  • Bundesweite Prozessführung vor allen Arbeitsgerichten

Sie haben Fortbildungsbedarf zu speziellen arbeitsrechtlichen Themengebieten? Möchten Sie Ihre Mitarbeiter mit den Grundlagen des Arbeitsrechts vertraut machen?  Rechtsanwältin Lippert gibt Inhouse-Schulungen für Arbeitgeber und deren Mitarbeiter in vielen Bereichen des Arbeitsrechts. Sie ist zudem Referentin für externe Seminarveranstaltungen im Bereich des Arbeitsrechts. Nehmen Sie bei Fragen zu geplanten oder gewünschten arbeitsrechtlichen Seminarthemen gerne Kontakt auf!

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Ein Konflikt mit dem Arbeitgeber kann für Sie als Arbeitnehmer eine Bedrohung der persönlichen und wirtschaftlichen Stellung bedeuten.  Zu den Mandanten der Kanzlei zählen Arbeitnehmer verschiedenster Branchen und Einkommensklassen und aller Hierarchiestufen vom Geschäftsführer bis zum Praktikanten.

  • Kündigung und Kündigungsschutzklagen
  • Abwicklungs- und Aufhebungsvertragsverhandlungen, Abfindungen
  • Geltendmachung von Zahlungsansprüchen und Gehaltsbestandteilen, z.B. Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen oder Zielvereinbarungsprämien
  • Prüfung von Rechten und Pflichten aus Sozialplänen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Prüfung von Befristungsabreden
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Teilzeitbeschäftigung
  • Prüfung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis
  • Beratung im Zusammenhang mit Mutterschutz und Elternzeit

Gerne berät und unterstützt Rechtsanwältin Gabriele Lippert Sie auch bei jedem anderen Problem mit Ihrem Arbeitgeber. Es wird zusammen mit Ihnen eine Strategie ausgearbeitet, sie begleiten Sie zu Personalgesprächen, führen für Sie die Verhandlungen und/ oder vertreten Sie bundesweit und vor allen Arbeitsgerichten.

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